Augennotfall? Wir sind für Sie da – schnell und zuverlässig.

Plötzliche Sehstörungen oder Verletzungen am Auge stellen einen augenärztlichen Notfall dar. Dazu zählen Fremdkörper im Auge, Verätzungen, Verbrennungen, Prellungen sowie akute Symptome wie anhaltende Sehbeschwerden, Lichtblitze, Schattensehen oder sogenannter „Rußregen“. In solchen Fällen ist eine schnelle Behandlung entscheidend, um bleibende Schäden zu vermeiden und die Sehkraft zu erhalten.

Dauerhafte, aber nicht plötzlich aufgetretene Sehstörungen sollten ebenfalls abgeklärt werden, gelten jedoch nicht als akute Notfälle.